Vorschläge zur Weihnachtsfeier 2004
Moderator: MadFred
Vorschläge zur Weihnachtsfeier 2004
Die Proffesoren des Fachbereichs möchten sich auf der Weihnachtsfeier wieder einem Selbstversuch stellen und Bier mit einem Semiflüssigen zusatz trinken. Dafür bitte hier Vorschläge eintragen. Ca 4 Wochen vor der Weinachtsfeier werden aus den Vorschlägen die besten ausgesucht und in einer Abstimmung gewählt. Mitglieder der UNI-Laggenbeck sind natürlich herzlich eingeladen den Selbstversuch mitzumachen.
********Halber Adler rules*******
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Reinheitsgebot
Fakten zum Reinheitsgebot
Der Wortlaut des Reinheitsgebotes
Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier hat folgenden Wortlaut:
Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu
Ingolstadt Anno 1516
[...]
... und der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland findet das Reinheitsgebot seine rechtliche Begründung im Biersteuergesetz. Hierin ist festgelegt, dass zur Bereitung von Bier nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet werden dürfen (=absolutes Reinheitsgebot). Darüber hinaus ist im Biersteuergesetz aber auch der Verkehr mit Bier geregelt (§ 10). Danach dürfen unter der Bezeichnung Bier nur solche Getränke in Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Bestimmungen des § 9 Biersteuergesetz entsprechen.
(Quelle) ...der ganze Text ist zu finden unter:
http://www.brauer-bund.de/bierfans/rein.htm
Fakten zum Reinheitsgebot
Der Wortlaut des Reinheitsgebotes
Das vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassene Reinheitsgebot für Bier hat folgenden Wortlaut:
Wie das Bier im Sommer und Winter auf dem Land ausgeschenkt und gebraut werden soll
Wir verordnen, setzen und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, daß forthin überall im fürstentum Bayern sowohl auf dem lande wie auch in unseren Städten und Märkten, die kein besondere Ordnung dafür haben, von Michaeli bis Georgi ein Maß (bayerische = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz eine Maß) Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währung und von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als zwei Pfennig derselben Währung, der Kopf für nicht mehr als drei Heller (Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll. Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonstwie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. Wer diese unsere Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Faß Bier, so oft es vorkommt, unnachsichtlich weggenommen werden. Wo jedoch ein Gauwirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen, zwei oder drei Eimer (= enthält 60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemandem erlaubt und unverboten sein, die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.
Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu
Ingolstadt Anno 1516
[...]
... und der Bundesrepublik Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland findet das Reinheitsgebot seine rechtliche Begründung im Biersteuergesetz. Hierin ist festgelegt, dass zur Bereitung von Bier nur Hopfen, Malz, Wasser und Hefe verwendet werden dürfen (=absolutes Reinheitsgebot). Darüber hinaus ist im Biersteuergesetz aber auch der Verkehr mit Bier geregelt (§ 10). Danach dürfen unter der Bezeichnung Bier nur solche Getränke in Verkehr gebracht werden, die gegoren sind und den Bestimmungen des § 9 Biersteuergesetz entsprechen.
(Quelle) ...der ganze Text ist zu finden unter:
http://www.brauer-bund.de/bierfans/rein.htm
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will mal kurz einen kleinen Auslands-Semester-Zwischenbericht abgeben.
Fuer die geplante Weihnachts-Versuchsreihe habe ich mir schon mal anregungen geholt. Z.B. Bier mit Chilie. Etwas gewoehnungsbeduerftig, aber doch Feurig-Schmackhaft. Freut euch schon auf die kleine Versuchsreihe.
(Natuerlich kann das auch auf experimente mit Tequila ausgeweitet werden.)
Gruss
Constantin
Fuer die geplante Weihnachts-Versuchsreihe habe ich mir schon mal anregungen geholt. Z.B. Bier mit Chilie. Etwas gewoehnungsbeduerftig, aber doch Feurig-Schmackhaft. Freut euch schon auf die kleine Versuchsreihe.
(Natuerlich kann das auch auf experimente mit Tequila ausgeweitet werden.)
Gruss
Constantin
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Ich würde ja noch
Bier mit Zimtpudding aus der Mensa
vorschlagen
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Das ist echt schon unterstes Niveau, Leute, wie könnt ihr denn sowas trinken.
Bah
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Das mag ja stimmen, aber man kann doch nicht den guten Wacholder durch alk freies Pils versauen
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Falls einigen von euch die Weihnachtsfeier als Uni-Veranstaltung zu schade ist, könnten wir auch auf die Weihnachtsfeier der gruppe Michael & thomas am 30. Dezemnber ausweichen. Außerdem befinden wir uns dann wieder in einem Randgebäude unserer Universität, wo kleinere Missgeschicke nicht so schnell auffallen.