Was denken die eigentlich von uns? Wer will denn schon eine Zapfanlage "aufbewahren"...[...]Öffentlicher Alkoholkonsum ist verboten, ein Gast darf keine offenen Flaschen und/oder Dosen mit alkoholischen Getränke außerhalb der Unterkunft mit sich führen, außer auf der zur Unterkunft gehörenden Terrasse".
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Es ist außerdem verboten: • außerhalb der Unterkunft und/oder außerhalb der gastronomischen Einrichtungen Alkohol zu konsumieren; • Wannen mit einem Durchmesser von mehr als 120 Zentimetern oder einer Höhe von mehr als 25 Zentimetern einzubringen oder aufzustellen; • (weiche) Drogen zu konsumieren oder zu besitzen; • Zapfanlagen mit Druckluftflaschen im oder am Ferienhaus aufzubewahren;
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Hat jemand zufällig noch jemand so braune Tüten zu Hause?